Alles Wichtige zum Thema Familienrecht

Eines der beiden Hauptfachgebiete, mit denen die Kanzlei sich beschäftigt, ist das Familienrecht. Das Familienrecht umfasst alle Bereiche rund um die Familie, beginnend mit der Eheschließung über Fragen der Vaterschaft und der elterlichen Sorge bis hin zur Ehescheidung mit allen Folgeangelegenheiten, die Fragen von Unterhalt und Kindesumgang.

Rechtsanwalt Dresden: Familienrecht

Wir beraten insoweit im Rahmen von Eheverträgen, bei Behördenproblemen mit Eheschließungen oder Sorgerechtsfragen, vertreten aber auch in Auseinandersetzungen, die mit Trennung und Scheidung einhergehen.

Auseinandersetzungen im Familienrecht sind stets hoch emotional. Wir verstehen die Aufgabe des Familienrechtsanwalts unter anderem darin, Emotionen herauszunehmen und eine möglichst sachliche Ebene zu finden. Insbesondere haben wir immer die Kinder im Blick, die am wenigsten zur Trennung der Eltern beigetragen haben, gleichwohl am meisten darunter leiden.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Nicht-EU-Ausländer heiraten will?

Selbst Eheschließungen sind heutzutage nicht unkompliziert, insbesondere dann wenn einer der Ehepartner aus einem Land außerhalb der EU stammt. In diesem Fall sind einige Hürden zu nehmen, bevor der Standesbeamte die Ehe schließen kann. In anderen Kulturkreisen werden Eheschließung und Ehescheidung häufig anders geregelt, als wir in Europa es gewohnt sind. Entsprechend ist es auch nicht immer leicht, ein „Ehefähigkeitszeugnis“ beizubringen, um nachzuweisen, nicht noch anderweitig verheiratet zu sein. Gegebenenfalls sollte man sich auch im Vorfeld überlegen, ob man nach deutschem Recht oder nach dem Recht des anderen Ehepartners heiraten will. Beides kann Vor-, wie auch Nachteile mit sich bringen.

Sollte man vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?

Häufig stellt sich mit Eheschließung auch die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag abzuschließen. Auch wenn es für die Heiratswilligen äußerst unromantisch erscheinen mag, ist das wichtigste Thema, das in einem Ehevertrag geregelt werden sollte, die Folgen von Trennung und Scheidung. Im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit kann eine solche Regelung existenziell sein, sodass in solchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll wäre. Dasselbe gilt, wenn ein Ehepartner große Vermögenswerte, insbesondere Immobilien mit in die Ehe bringt.

Was muss ich beachten, wenn mich mein Ehepartner verlassen hat oder ich mich getrennt habe?

Mit der Trennung von Eheleuten erfolgt regelmäßig auch die räumliche Trennung. Daneben empfehle ich, auch alle anderen Dinge zu trennen, insbesondere die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit der Trennung sollten beide Ehepartner eigene Bankkonten haben. Die Fortführung des gemeinsamen Girokontos bringt regelmäßig Probleme mit sich. Auch Versicherungsverträge sollten gegebenenfalls angepasst werden, soweit zum Beispiel der andere Ehepartner als Begünstigter einer Lebensversicherung angegeben ist. Mit der Trennung steht im Übrigen auch die Frage an, wo die minderjährigen Kinder, soweit vorhanden, leben sollen. Hier empfehle ich ebenfalls eine möglichst einvernehmliche Regelung.

Was wird im Scheidungsverfahren alles vom Gericht geregelt?

Das Ehescheidungsverfahren beinhaltet zunächst einmal nur die Scheidung der Ehe als solches. Von Amts wegen wird lediglich der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, die Abgleichung der Rentenanwartschaften. Nach deutschem Scheidungsrecht werden beide Ehepartner so gestellt, als hätten sie während der Ehezeit identische Rentenanwartschaften erworben. Derjenige Ehepartner, der tatsächlich mehr Anwartschaften erworben hat, gibt folglich so viel ab, dass beide Ehepartner über die gleiche Anwartschaft verfügen.

Was kann oder muss im Zusammenhang mit der Ehescheidung noch alles geklärt werden?

Über alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidung entscheidet das Gericht nur dann, wenn eine der Parteien einen Antrag hierzu stellt. Hierzu gehören neben dem Zugewinnausgleich, der Hausratsteilung und dem Ehegattenunterhalt auch Fragen bezüglich gemeinsamer Kinder, die Ausübung der elterlichen Sorge, der Umgang des getrennt lebenden Elternteils sowie auch hier der gegebenenfalls zu zahlende Unterhalt.

Wer bekommt das Sorgerecht, wenn die Eltern eines Kindes sich trennen oder scheiden lassen?

Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht, aber auch die Pflicht, die grundsätzlichen Angelegenheiten des Kindes zu regeln. Hierzu gehört neben der Bestimmung des Hauptaufenthaltsortes die Bildungssorge, die Gesundheitssorge und die Vermögenssorge. Der Regelfall ist derjenige, dass die Eltern die Sorge gemeinsam ausüben, auch wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. Nur in den Fällen, in denen die gemeinsame Sorge überhaupt nicht funktioniert, muss das Gericht die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen, kann diese im Extremfall jedoch auch auf einen externen Dritten übertragen.

Wie wird der Aufenthalt eines Kindes bei getrennt lebenden Eltern geregelt?
Wie bestimmt sich der Umgang des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt?
Was ist das sogenannte Wechselmodell?

Der Kindesumgang regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, in dessen Haushalt es nicht lebt. Die Tendenz geht jedoch immer mehr dahin, dass Eltern das sogenannte paritätische Wechselmodell leben. In diesem Fall hält sich das Kind bei beiden Elternteilen exakt gleich viel auf. Es gibt dann nicht mehr einen betreuenden und einen getrennt lebenden Elternteil, vielmehr betreuen beide Eltern das Kind gleichermaßen. In anderen Fällen ist jedoch zu regeln, wie oft und wie lange ein Kind beim getrennt lebenden Elternteil ist. Auch wenn dies manchmal vom betreuenden Elternteil ungern gesehen wird, ist es für ein Kind wichtig, einen möglichst intensiven Kontakt zum anderen Elternteil zu pflegen.

Was muss ich tun, wenn mir der Kontakt mit meinem Kind verweigert wird?

Nicht selten überträgt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Abneigung gegenüber dem Ex-Partner auf das Kind. Wenn man selbst den Ex-Partner für einen „schlechten Menschen“ hält, kann es auch für das Kind nur das Beste sein, mit diesem möglichst keinen Kontakt zu haben. In einem solchen Fall muss dringend gehandelt werden. Der erste Schritt ist der zum Jugendamt. Dieses kann allerdings nur vermitteln. Sollte das Jugendamt bei dem betreuenden Elternteil nicht erreichen, den Kontakt mit dem anderen Elternteil zu gestatten, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, möglichst kurzfristig zu handeln. Ist der Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil erst einmal für lange Zeit abgerissen, wird es umso schwerer, ihn wieder aufzubauen.

Wer ist der Vater eines Kindes, wenn die Mutter zwar verheiratet ist, der Ehemann aber nicht der Erzeuger des Kindes ist?

Bekommt eine verheiratete Frau ein Kind, ist der Ehemann zunächst einmal der rechtliche Vater des Kindes. Es kommt jedoch nicht selten vor, insbesondere dann, wenn die Eheleute bereits getrennt leben, dass der Ehemann nicht der biologische Vater ist. In diesem Fall ist die Vaterschaft zu klären. Sind sich alle drei, Mutter, rechtlicher Vater und biologischer Vater, einig, lässt sich die tatsächliche Vaterschaft gegenüber dem Standesamt regeln. Sollte einer der Beteiligten anderer Auffassung sein, ist die Vaterschaft gerichtlich zu klären. In der Regel wird dann ein Abstammungsgutachten erstellt und die tatsächliche Vaterschaft medizinisch geklärt. Ein rechtlicher Vater, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, sollte die Frage möglichst zeitnah klären, da die Möglichkeit hierzu der Verjährung unterliegt und er gegebenenfalls der rechtliche Vater bleibt, auch wenn der biologische Vater ein anderer ist.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Mit der Trennung eines Ehepaars oder einer Familie entstehen immer vom Grunde her Unterhaltsansprüche. So hat der getrennt lebende Elternteil seinen Kindern Unterhalt zu zahlen. Dies geschieht zu Händen des betreuenden Elternteils. Aber auch ein Ehepartner kann gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch haben, und zwar einen Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe, oder auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, den sogenannten Geschiedenenunterhalt, der auch für die Zeit nach Scheidung der Ehe zugesprochen werden kann, wenngleich der Gesetzgeber hier jedem Ehepartner ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit abverlangt, sodass nachehelicher Unterhalt nur selten und auch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird.

Wie viel Unterhalt bekomme ich für mein Kind vom getrenntlebenden Elternteil?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Dort lässt sich jedem Nettoeinkommen des getrennt lebenden Elternteils ein konkreter Unterhaltsbetrag zuordnen. Von diesem Tabellenbetrag wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen. Der verbleibende Betrag ist von dem getrennt lebenden Elternteil zu zahlen an den Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Muss ich noch Kindesunterhalt sein, wenn der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss bekommen?

Der Unterhaltsvorschuss ist grundsätzlich geringer, als der Tabellenunterhalt. Der getrennt lebende Elternteil muss also die Differenz zum Tabellenunterhalt an den betreuenden Elternteil zahlen. Daneben will die Unterhaltsvorschusskasse das Geld zurückbekommen, das eigentlich vom getrennt lebenden Elternteil zu zahlen wäre. Am Ende wird dieser daher über die gesamte Summe in Anspruch genommen, zum Teil von der Unterhaltsvorschusskasse, zum Teil vom betreuenden Elternteil.

Muss beim Wechselmodell überhaupt noch Unterhalt gezahlt werden?

Auch beim Wechselmodell, bei dem das Kind sich zu gleichen Teilen bei beiden Eltern aufhält, besteht ein Unterhaltsanspruch. Zu dessen Ermittlung nach der Düsseldorfer Tabelle werden die Nettoeinkommen beider Eltern zusammengerechnet. Für den Zahlbetrag, der sich daraus ergibt, müssen beide Eltern aufkommen. Der jeweilige Anteil richtet sich danach, wie die Einkommen der Eltern im Verhältnis zueinanderstehen (wer zum Beispiel 65 % zu dem Gesamteinkommen beiträgt, trägt auch 65 % des Unterhalts). Der Besserverdienende Elternteil zahlt dann im Ergebnis jedoch nur den Differenzbetrag an den anderen Elternteil.

Gibt es eine Grenze, wie viel Geld mir selbst bleiben muss?

Bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind muss dem Verpflichteten ein Betrag von 1.370,00 € bleiben, wenn er erwerbstätig ist, 1.120,00 €, wenn er nicht erwerbstätig ist.

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