Alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht

Das andere Fachgebiet, auf dem unser Schwerpunkt liegt, ist das Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie den Abschluss eines Arbeitsvertrages, die Prüfung von Lohnforderungen oder Urlaubsansprüchen sowie alle Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Lösung von Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtsanwalt Dresden: ARBEITSRECHT

Darüber hinaus gehört zum Arbeitsrecht auch das sogenannte kollektive Arbeitsrecht, zu dem das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht oder das Mitbestimmungsrecht gehören.

Unser Ziel ist es grundsätzlich, bei der Findung einvernehmlicher Lösungen behilflich zu sein. Gegebenenfalls scheuen wir aber auch nicht die Auseinandersetzung und verfolgen dann auch das Ziel, die bestehenden Ansprüche konsequent geltend zu machen.

Besteht ein Arbeitsverhältnis nur dann, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt?

Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist in jedem Fall anzuraten. Daneben gibt es jedoch auch mündliche Arbeitsverträge oder faktische Arbeitsverträge, wenn jemand für einen anderen im beiderseitigen Einvernehmen Arbeitsleistungen erbringt, dann hat er auch Anspruch auf Entlohnung. Da in einem Arbeitsvertrag aber viel geregelt werden kann und auch vieles geregelt werden sollte, ist immer zu empfehlen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen.

Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalte?

Vor allem ist zu beachten, dass nach Erhalt der Kündigung schnell zu handeln ist. Die Frist, um gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen, beträgt drei Wochen. Dann muss die sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht vorliegen. In dem Kündigungsschutzprozess prüft das Gericht, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Kündigung gegeben sind. Hierbei steht insbesondere die Frage im Vordergrund, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung unter seinen Mitarbeitern denjenigen auswählen, der die Kündigung in sozialer Hinsicht am besten verkraften kann.

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, besteht das Arbeitsverhältnis fort. In der Regel ist es dann jedoch schwer für beide Seiten, wieder zusammenzuarbeiten. Deswegen verständigen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beendigen. Der Arbeitnehmer erhält dafür aber noch eine Abfindung.

Habe ich bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages immer einen Anspruch auf eine Abfindung?

Wenn die ordentliche, betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, ist das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen ist. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht folglich nicht.

Oftmals einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber trotzdem auf Zahlung einer Abfindung, da auch der Arbeitgeber nicht weiß, ob am Ende eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht die Kündigung wirksam gewesen sein wird. Wenn nicht, müsste der Arbeitgeber für die ganze Dauer des Rechtsstreits den Lohn nachzahlen und den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Da ist eine einvernehmliche Trennung mit Zahlung einer Abfindung für den Arbeitgeber oftmals lukrativer.

Kann ich eine Kündigung bekommen, während ich krankgeschrieben bin?

Es kursiert vielfach das Gerücht, im Krankenstand könne man als Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Der Arbeitgeber kann einem die Kündigung auch dann zustellen, wenn man krankgeschrieben ist. Krank zu sein schützt folglich nicht vor Kündigung. Anders verhält es sich bei Schwangerschaft. In dem Moment, wo die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber mitteilt, schwanger zu sein, besteht ein absolutes Kündigungsverbot. Erst wenn die Arbeitnehmerin aus dem Kündigungsschutz oder der Elternzeit zurück an den Arbeitsplatz kehrt, endet das Kündigungsverbot, kann ihr wieder eine Kündigung ausgesprochen werden.

Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn mein Arbeitsverhältnis endet?

Konnte der Urlaub nicht mehr genommen werden, weil das Arbeitsverhältnis endet, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dann für jeden noch nicht genommenen Urlaubstag einen Betrag zahlen, der dem anteiligen Lohn für einen Arbeitstag entspricht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer allerdings darauf verweisen, dass der Urlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen ist. In der Regel wird der Urlaub dann an das Ende des Arbeitsverhältnisses gesetzt, sodass der Arbeitnehmer ab Beginn des Urlaubs nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen muss. Der Arbeitnehmer hat insoweit kein Wahlrecht, ob er die Urlaubstage noch nehmen oder sich durch Geldzahlung abgelten lassen will.

Was mache ich, wenn ich meinen Lohn ganz oder teilweise nicht bekomme?

Die Lohnabrechnung sollte immer sorgfältig geprüft werden. Werden Fehler festgestellt, sollten diese dem Arbeitgeber möglichst unverzüglich mitgeteilt werden. Oftmals handelt es sich nur um ein Versehen der Lohnbuchhaltung, sodass die Rückfrage nicht gleich eine Kriegserklärung an den Arbeitgeber ist. Sollten im Ergebnis jedoch unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob dem Arbeitnehmer noch Geld zusteht, ist auf die Fristen zu achten, innerhalb deren etwaige Lohndifferenzen geltend zu machen sind. Oftmals sind dies nur drei Monate. Das müsste so im Arbeitsvertrag stehen. Gefährlich wird es, wenn ein Tarifvertrag zum Teil des Arbeitsvertrages erklärt wird und die kurze Frist zur Geltendmachung von Lohndifferenzen nur dort, im Tarifvertrag, geregelt ist. Dann hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag allein nicht weiter. In jedem Fall ist Eile geboten, sodass gegebenenfalls sofort beim Feststellen eines Fehlers in der Lohnabrechnung ein Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte.

Was passiert mit meinem Dienstfahrzeug, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Grundsätzlich ist das Dienstfahrzeug Eigentum des Arbeitgebers, sodass es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zurückzugeben ist. Dies muss nicht immer nur ein Pkw sein. Dienstfahrzeug kann auch ein Fahrrad sein. Nicht selten einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber, dass ein Teil des Arbeitslohns in Form der Gewährung eines Dienstfahrrads „ausgezahlt“ wird. In der Regel wird das Fahrrad durch den Arbeitgeber geleast und dem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Leasingrate wird vom Arbeitslohn einbehalten, sodass schlussendlich der Arbeitnehmer die Leasingrate auf das Fahrrad zahlt. Das Modell hat den Vorteil, dass auf den Lohnanteil, der in Form der Überlassung des Fahrrades geleistet wird, keine Steuern und keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses könnte der Arbeitnehmer Interesse daran haben, das Fahrzeug, insbesondere wenn es ein Fahrrad ist, zu behalten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Man kann mit dem Arbeitgeber und dem Leasinggeber darüber verhandeln, das Fahrrad aus dem Vertrag herauszukaufen oder als Leasingnehmer anstelle des Arbeitgebers zu treten. Der Vereinbarung müssen allerdings sowohl Arbeitgeber, als auch Leasinggeber zustimmen.

Kann ich als Arbeitnehmer im Unternehmen einen Betriebsrat gründen?

Grundsätzlich besteht immer das Recht, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße ist dies ein Betriebsrat. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, die Bestrebungen der Arbeitnehmer zu unterstützen, eine solche Vertretung zu gründen. Oft sieht die Praxis anders aus, der Arbeitgeber versucht die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern. Dies sollten sich die Arbeitnehmer aber nicht gefallen lassen, da die Arbeitnehmervertretung eine wichtige Funktion hat. Wer in die Arbeitnehmervertretung bzw. den Betriebsrat gewählt ist, kann nur ganz ausnahmsweise gekündigt werden. Wenn sich jemand im Betrieb engagiert für die Gründung einsetzt, sodass er auch mutmaßlich Betriebsrat werden wird, muss er also nicht fürchten, durch eine Kündigung für seine Aktivitäten abgestraft zu werden.

Gelten für meinen Arbeitsvertrag automatisch die Bestimmungen eines Tarifvertrages?

Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich nur zwischen den Parteien, die am Tarifvertrag beteiligt sind, also den Arbeitgebern, die dem den Vertrag abschließenden Arbeitgeberverband angehören, sowie den Arbeitnehmern, die in den beteiligten Gewerkschaften organisiert sind. Gerade die im Arbeitgeberverband organisierten Arbeitgeber schreiben jedoch in der Regel in die Arbeitsverträge hinein, dass für alle Arbeitnehmer der jeweils gültige Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Dieser gilt dann auch für die Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Darüber hinaus gibt es auch Tarifvertragsteile, die für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies trifft insbesondere auf Lohntarife häufig zu. So ist beispielsweise jeder Arbeitgeber im Baugewerbe verpflichtet, die Löhne und Lohnnebenkosten zu zahlen, die im Tarifvertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt wurden, selbst wenn der Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband angehört und keiner seiner Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert ist.

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